Welches Zivilstandsamt ist für das Ausstellen folgender Auszüge/Zivilstandsdokumente zuständig?
Diese Dokumente werden durch das zuständige Zivilstandsamt am Ereignisort ausgestellt. Dies gilt sowohl für Schweizer Bürger, als auch für ausländische Staatsangehörige).
Diese Dokumente können nur durch das zuständige Zivilstandsamt des Heimatorts der betreffenden Person ausgestellt werden. Ausländische Staatsangehörige wenden sich an das zuständige Zivilstandsamt ihres Wohnorts.