Die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher werden von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion gewählt.
Die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher überwachen ihr Jagdrevier. Ihnen obliegen insbesondere
Die Jagdaufsicht ist verpflichtet, von allen ihnen zur Kenntnis gelangenden Jagdvergehen dem Amt für Wald beider Basel Anzeige zu machen und diejenigen Massnahmen zu ergreifen, die zur Feststellung des Täters oder der Täterin und des Tatbestands sowie zur Abwehr weiteren Schadens dienlich sind.
Die Jagdaufsicht darf:
Im Interesse der Hege, der Tierseuchenbekämpfung oder der Wildschadenverhütung ist die Jagdaufsicht berechtigt, Haarraubwild, Rabenkrähen, Elstern, Eichelhäher sowie verwilderte Haustauben und verwilderte Katen im von ihr überwachten Revier zu erlegen. Vorbehalten bleiben besondere Weisungen des Amtes für Wald beider Basel.
Alt Jean
Kählen 1
4207 Bretzwil
079 321 40 19
jean_maurice.alt@icloud.com
Huber Felix
Fluhgasse 10
4207 Bretzwil
Bei einem Verkehrsunfall mit einem Reh, Wildschwein, Fuchs etc. ist die Jagdaufsicht über die Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft, Tel. 117 aufzubieten!