Jagdaufsicht Bretzwil

Die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher werden von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion gewählt.

Die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher überwachen ihr Jagdrevier. Ihnen obliegen insbesondere

  • die Überwachung der Jagdvorschriften
  • die Kontrolle der Jagdberechtigung (Jagdpasskontrolle)
  • die Aufsicht über den Jagdbetrieb und die waldgerechte Jagdausübung
  • die Überwachung der Einhaltung der Schonzeiten der jagdbaren Arten, der Kontrolle der verwendeten Waffen und der zur Jagd zugelassenen Hunde
  • die Überwachung des Reviers vor Störungen, wildernden Hunden und Katzen
  • das Erlösen von Fallwild mittels Fangschuss
  • das Behändigen von Fallwild
  • die Kontrolle der Einhaltung der Leinenpflicht vom 1. April bis am 31. Juli

Die Jagdaufsicht ist verpflichtet, von allen ihnen zur Kenntnis gelangenden Jagdvergehen dem Amt für Wald beider Basel Anzeige zu machen und diejenigen Massnahmen zu ergreifen, die zur Feststellung des Täters oder der Täterin und des Tatbestands sowie zur Abwehr weiteren Schadens dienlich sind.

Die Jagdaufsicht darf:

  • das ganze Jahr das Revier mit der Waffe begehen und wenn nötig kranke oder verletzte Tiere erlegen
  • zivile Transportfahrzeuge, Rucksäcke, Waidtaschen oder andere Behältnisse bei Verdacht auf eine strafbare Handlung untersuchen sowie verwendete Jagdgeräte sicherstellen
  • getroffene Wildschadenverhütungsmassnahmen überprüfen

Im Interesse der Hege, der Tierseuchenbekämpfung oder der Wildschadenverhütung ist die Jagdaufsicht berechtigt, Haarraubwild, Rabenkrähen, Elstern, Eichelhäher sowie verwilderte Haustauben und verwilderte Katen im von ihr überwachten Revier zu erlegen. Vorbehalten bleiben besondere Weisungen des Amtes für Wald beider Basel.

Jagdaufseher der Gemeinde Bretzwil

Alt Jean
Kählen 1
4207 Bretzwil

079 321 40 19
jean_maurice.alt@icloud.com

Huber Felix
Fluhgasse 10
4207 Bretzwil

078 634 91 00
hbflxgmlcm

Bei einem Verkehrsunfall mit einem Reh, Wildschwein, Fuchs etc. ist die Jagdaufsicht über die Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft, Tel. 117 aufzubieten!