Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen*, die im Jahr 2024 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit den Befehl einzurücken:
Sie sind im Rahmen des Militärversicherungsgesetzes gegen Unfall und Krankheit versichert. Es werden keine persönlichen Marschbefehle zugestellt. Sie unterstehen dem Militärstrafrecht und das Nichterfüllen der Schiesspflicht wird disziplinarisch bestraft.
Kleidung und Ausrüstung:
Der Jahreszeit angepasste Zivilkleidung, amtlicher Ausweis mit Foto, persönliches Sturmgewehr, Gewehrputzzeug, Gehörschutz, Schiessbrille (sofern im Dienstbüchlein eingetragen), Sackmesser, Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis, Schreiben Schiesspflicht 2024 mit Klebeetiketten** und Erkennungsmarke. Das obligatorische Programm kann nur auf 300 m mit dem Sturmgewehr geschossen werden.
Dispensationsgesuche wegen Krankheit oder Unfall sind unter Beilage des Dienst- und Schiessbüchleins bzw. militärischen Leistungsausweises und eines Arztzeugnisses an die untenstehende Adresse einzureichen.
*Schiesspflichtig sind:
alle Armeeangehörigen bis und mit Jahrgang 1990, welche vor 2024 die Rekrutenschule absolviert haben (Soldat, Gefreiter, Obergefreiter, Korporal, Wachtmeister, Oberwachtmeister, Leutnant und Oberleutnant). Ausnahme: Armeeangehörige, welche die schriftliche Bestätigung für die Entlassung per 31.12.2024 erhalten haben, sind nicht mehr schiesspflichtig.
**Schreiben Schiesspflicht 2024 kann via kreiskommando@bl.ch mit dem Vermerk "Schreiben Schiesspflicht 2023" bestellt werden.
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Schiesswesen, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal